Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Have a nice day e.U. — Fassung: September 2026

1. Anwendungsbereich

Sämtliche Verträge über die Entwicklung von Software, über IT-Dienstleistungen sowie über damit zusammenhängende Beratung, die zwischen Have a nice day e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) geschlossen werden, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen.

2. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt. Sofern nichts anderes ausdrücklich festgehalten ist, verstehen sich alle Angebote als freibleibend und unverbindlich.

3. Umfang der Leistungen

Welche Leistungen geschuldet sind, bestimmt die jeweilige Auftragsbestätigung bzw. das zugrunde liegende Angebot. Wird der Leistungsumfang nachträglich geändert oder erweitert, ist dies schriftlich festzuhalten; Honorar und Liefertermine können sich dadurch entsprechend verschieben.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Informationen, Unterlagen und Zugänge, die zur Ausführung des Auftrags benötigt werden, vollständig und rechtzeitig vorliegen. Kommt es zu Verzögerungen, weil diese Mitwirkung ausbleibt, hat der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich für das Honorar ist das vereinbarte Angebot. Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

6. Prüfung und Abnahme

Nach der Meldung der Fertigstellung hat der Auftraggeber 14 Tage Zeit, die Leistungen zu prüfen und die Abnahme zu erklären. Rügt er innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in schriftlicher Form, gilt die Abnahme als erfolgt.

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die gelieferten Leistungen der vereinbarten Beschreibung entsprechen. Ab der Abnahme läuft eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Auftretende Mängel sind ohne Verzug schriftlich zu melden; dem Auftragnehmer steht das Recht auf Nachbesserung zu.

8. Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit das Gesetz dies erlaubt, ist eine Haftung für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn sowie für den Verlust von Daten ausgeschlossen. Der Höhe nach ist die Haftung mit dem vereinbarten Honorar begrenzt.

9. Rechte an den Arbeitsergebnissen

Alle Werke, die im Zuge des Auftrags entstehen, sind urheberrechtlich geschützt. Sobald das Honorar vollständig beglichen ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den beauftragten Leistungen ein; zugleich wird — sofern nichts anderes vereinbart wurde — der Quellcode übergeben.

10. Geheimhaltung

Vertrauliche Informationen der anderen Partei dürfen von keiner Seite an Dritte gelangen und ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags genutzt werden. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

11. Vertragsdauer und Kündigung

Laufende Verträge (Abo-Modelle) können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Unberührt bleibt das Recht, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Projektverträge lassen sich vorzeitig nur im beiderseitigen Einvernehmen beenden; bis dahin erbrachte Leistungen sind zu honorieren.

12. Anwendbares Recht und Schlussklauseln

Auf alle Verträge findet österreichisches Recht Anwendung; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Als Gerichtsstand ist Wien vereinbart. Erweist sich eine einzelne Bestimmung dieser AGB als unwirksam, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für Änderungen und Ergänzungen ist die Schriftform erforderlich.